Neue Verordnungsmöglichkeiten bei schwerer Tabakabhängigkeit

Berlin, 24.09.2025 | Lesezeit: 1 Min.

Prävention!, lautet das diesjährige Motto des Deutschen Lungentags. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Rauchentwöhnung. Gerade wenn bereits eine chronische Lungenerkrankung besteht, ist es essentiell, eine vollständige Rauchabstinenz zu erreichen. Oft stehen dem jedoch die Kosten von evidenzbasierten Hilfen im Weg, denn bislang mussten z. B. Medikamente aufgrund ihrer Einstufung als Lifestyle-Arzneimittel von Patienten*innen selbst getragen werden. Mit dem aktuellen G-BA-Beschluss1 zur Tabakentwöhnung stehen in Zukunft zwei zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verordnungsfähige Optionen zur Verfügung.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)1 wurde im Mai verabschiedet und trat am 20.08.2025 in Kraft. Damit werden zwei der zugelassenen Therapieoptionen für die eine solide Evidenzbasis vorliegt – unter bestimmten Voraussetzungen – verordnungsfähig: Medikamente mit den Wirkstoffen Vareniclin und Nicotin. Die beiden Wirkstoffe werden damit als explizite Ausnahmen des grundsätzlichen Verordnungsausschlusses von Medikamenten zur Tabakentwöhnung, die als Lifestyle-Arzneimittel eingestuft sind, geführt. Zu den anderen zugelassenen Wirkstoffen wurden bisher keine ausreichenden Daten vorgelegt um eine Ausnahme zu erwirken.2

Wer hat Anspruch?

Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit der beiden Therapieoptionen ist zunächst eine schwergradige Tabakabhängigkeit (F17.2 nach ICD-10-GM).1 Diese wurde nun eindeutig definiert und kann angenommen werden, wenn entweder ein Fagerströmtest mit einem Punktwert von ≥6 vorliegt oder trotz einer Risikokonstellation wie einer chronischen Atemwegserkrankung, Herz-Kreislauf-Erkrankung oder Schwangerschaft kein Rauchverzicht ohne Hilfsmittel gelingt. Eine zweite Bedingung ist die Teilnahme an einem evidenzbasierten Tabakentwöhnungsprogramm.

Welche Entwöhnungsprogramme werden anerkannt?

Grundsätzlich sind sowohl Präsenz- als auch Online-Kurse möglich. Dabei ist beispielsweise auch die Nutzung einer gelisteten DiGA eine Option. Programme müssen die definierten Kriterien für Präventionsprogramme hinsichtlich Methodik, Lerninhalten und Umfang erfüllen. Ein solches Programm vermittelt Hintergrundwissen zum Rauchverhalten, wichtige Informationen und Methoden zur Tabakentwöhnung und Rückfallprävention sowie eine individuelle Verhaltensanalyse. Patienten*innen müssen die Teilnahme oder Anmeldung gegenüber dem*der verschreibenden Arzt*Ärztin glaubhaft nachweisen, der*die diese dokumentiert.

Gibt es Einschränkungen bei der Verordnung?

Der Beschluss sieht eine einmalige Verordnung im Rahmen eines evidenzbasierten Rauchentwöhnungsprogramms vor. Dabei soll nach 3 Monaten der Therapieerfolg und die Notwendigkeit der Weiterführung der medikamentösen Therapie überprüft werden. Ist der Therapieversuch auch nach Umstellung auf ein anderes Präparat nicht erfolgreich kann frühestens nach 3 Jahren eine weitere Verordnung eines Medikaments zur Tabakentwöhnung erfolgen.

 

Auf einen Blick:

Vareniclin- und Nicotin-haltige Arzneimittel zur Rauchentwöhnung sind zukünftig verordnungsfähig…

  • bei schwerer Tabakabhängigkeit (ICD-10-GM F17.2),
    • definiert als Fagerströmtest ≥6 oder erfolgloser Abstinenzversuch trotz Risikokonstellation,
  • im Rahmen eines evidenzbasierten Präsenz- oder Online-Tabakentwöhnungsprogramms,
  • einmalig, frühestens erneut nach 3 Jahren.

Weiterführende Informationen

Online-Kurse und Präsenz-Kurse in Wohnortnähe finden Ihre Patienten*innen im Verzeichnis der Zentralen
Prüfstelle Prävention
.

Im DiGA-Verzeichnis sind die zur Tabakentwöhnung zugelassenen Digitalen Gesundheitsanwendungen gelistet.

Quellen:

  1. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: § 14a und Anlage IIa – Arzneimittel zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung [Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht aus]
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung zum neuen Leistungsanspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung, https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1256/, zuletzt abgerufen 10.07.2025

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